• Gemeinde Kochel,  Rathaus und Gemeinderat

    Gemeinderat Kochel und Bürgernähe

    (aus der Sitzung vom 13.10.20 zu einem Bürgerantrag) Dazu stellt der 1. Bgm fest: „Das zuständige Gremium für die Meinungsbildung und Entscheidung ist ganz klar der Gemeinderat“. Ein weiterer CSU Gemeinderat ergänzt: „Wir sind rechtmäßig gewählte Vertreter der Gemeinde Kochel und als solche entscheidungsbefugt.“  Aus diesen und weiteren Äußerungen ist klar:  Bei diesem Gemeinderat sind Öffentlichkeit, rechtmäßig eingebrachte Bürgeranträge und Fragen zur „Frageviertelstunde“ nicht erwünscht. Das wurde zudem dokumentiert in einer namentlichen Abstimmung, wonach die Einbindung der Öffentlichkeit mit 11 zu 6 Stimmen abgelehnt wurde. Der Hinweis eines einzelnen Gemeinderates an seine Ratskollegen auf deren Wahlversprechen, versprochene Bürgernähe und offenes Ohr für Bürger, verhallte sang und klanglos.

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