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    Gemeinderat Kochel und Bürgernähe

    (aus der Sitzung vom 13.10.20 zu einem Bürgerantrag) Dazu stellt der 1. Bgm fest: „Das zuständige Gremium für die Meinungsbildung und Entscheidung ist ganz klar der Gemeinderat“. Ein weiterer CSU Gemeinderat ergänzt: „Wir sind rechtmäßig gewählte Vertreter der Gemeinde Kochel und als solche entscheidungsbefugt.“  Aus diesen und weiteren Äußerungen ist klar:  Bei diesem Gemeinderat sind Öffentlichkeit, rechtmäßig eingebrachte Bürgeranträge und Fragen zur „Frageviertelstunde“ nicht erwünscht. Das wurde zudem dokumentiert in einer namentlichen Abstimmung, wonach die Einbindung der Öffentlichkeit mit 11 zu 6 Stimmen abgelehnt wurde. Der Hinweis eines einzelnen Gemeinderates an seine Ratskollegen auf deren Wahlversprechen, versprochene Bürgernähe und offenes Ohr für Bürger, verhallte sang und klanglos.

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    Bericht über GMR-Sitzung: „des Bürgermeisters Beinpisser“

    Es gibt viele Sichtweisen über Gemeinderatssitzungen dank Meinungsfreiheit.Erstaunlich ist aber schon, wenn GMR-Neulinge sich in öffentlicher Sitzung darüber aufregen, dass es andere Meinungen zur Sache –hier Walchensee Bebauungsplan-  gibt und geäußert werden, und dieser es als „ans Bein des Bgm pissen“ wertet, was er sich von seinen Kollegen verbittet. Grundsätzlich ist es doch erfreulich, wenn im öffentlichen Teil sachlich über Für und Wider diskutiert wird und für den zuhörenden Gemeindebürger und Wähler sichtbar wird, wie dann der Beschluss zustande kommt.Das seit einigen Jahren geübte Procedere, Tagesordnungspunkte mit vorgefertigter Beschlussvorlage zu verlesen, anstelle öffentlicher Diskussion, mag bequem sein, noch dazu, wenn sie mit Stolz, fast immer als einstimmiger Gemeinderatsbeschluß präsentiert wird,…

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