Gemeinderat Kochel und Bürgernähe
(aus der Sitzung vom 13.10.20 zu einem Bürgerantrag)
Dazu stellt der 1. Bgm fest: „Das zuständige Gremium für die Meinungsbildung und Entscheidung ist ganz klar der Gemeinderat“. Ein weiterer CSU Gemeinderat ergänzt: „Wir sind rechtmäßig gewählte Vertreter der Gemeinde Kochel und als solche entscheidungsbefugt.“ Aus diesen und weiteren Äußerungen ist klar: Bei diesem Gemeinderat sind Öffentlichkeit, rechtmäßig eingebrachte Bürgeranträge und Fragen zur „Frageviertelstunde“ nicht erwünscht.
Das wurde zudem dokumentiert in einer namentlichen Abstimmung, wonach die Einbindung der Öffentlichkeit mit 11 zu 6 Stimmen abgelehnt wurde.
Der Hinweis eines einzelnen Gemeinderates an seine Ratskollegen auf deren Wahlversprechen, versprochene Bürgernähe und offenes Ohr für Bürger, verhallte sang und klanglos.