DB-Sperre: Kochel-Ort Bahnübergang
Erneut kommt der Bahnübergang vom „Orterer Stachus – Brunnenbacher-Weg“ ins Gerede. Einerseits ist es eine „gewidmete Straße“ andererseits hat die DB den dortigen Bahnübergang mit Schild Nr. 260 und dem Zusatz Schild 1026-36 sperren lassen. Damit ist nach der StVO der öffentl. Verkehr, also das Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art verboten. Ein Zusatzschild landwirtschaftl. Verkehr frei besagt, das Befahren dient ausschließlich dem Zweck der Bewirtschaftung im Sinne „landwirtschaftlicher Erzeugung tierischer oder pflanzlicher Art“.
Einerseits ist damit klar geregelt, dass der Weg ins Kochler Moos für alle Anderen verboten ist. Ganz deutlich, hier entscheidet der Zweck: landwirtschaftliche Bewirtschaftung. Bedeutet: Keine Zufahrt für Anlieger, Jäger oder Wanderer. Defakto ist freilich ein beliebtes Wandergebiet in weite Ferne gerückt und nur zu Fuß erreichbar, d.h. man muss im Ortsteil Ort parken und da ist es schon ziemlich eng. Ünbrigens, genau genommen darf auch kein E-Bike/Pedelec = Kraftfahrzeug >da Motor betrieben< fahren, was die Fußgänger sicher freuen wird.
Andererseits ist es schon mehr als verwunderlich,
dass eine öffentliche Straße deswegen gesperrt wird, weil die DB ihre Trasse
nicht sichert oder nicht sichern will. Jeder ungesicherte Bahnübergang, und
davon gibt es viele, stellt eine
Gefahr für Leib und Leben von Mensch und Tier sowie Sachwerten dar.
Und ebenso viele Straßen müssten gesperrt werden wenn die Begründung/Logik der
DB wie hier Bestand haben sollte.
Bei der erst kürzlich erfolgten Ertüchtigung der Bahnstrecke hätte ganz leicht ein Rotlicht-Signal effektiver für Sicherheit gesorgt als die fragwürdige Sperrung einer öffentl. Straße (denn nur da gilt die StVO-Beschilderung). Diese Art der Gefahren-Signalisierung ist mit heutiger Technik günstig realisierbar – wenn man (DB) gewillt wäre.
Sicher hält die Straßen-Sperre den einen oder anderen ab, doch müssen die betroffenen Landwirte mit ihren schweren und breiten Geräten den Übergang ebenso überqueren wie es der Viehtrieb erfordert. Besonders dann wenn der Halbstundentakt kommt wie geplant. Zudem ist zu bedenken dass gerade im Bereich des Kochler Moos viel sichtbehindernder Nebel herrscht, was zusätzlich gefährdend wirkt.
Wenn man
zurückdenkt an die Flurbereinigung, so
mussten damals Grundstücke für Straße,
Wege und Flächen für Parkplätze
abgetreten werden um das bis heute beliebte Wandergebiet erschließen zu
können. – Heute will die DB den Übergang
sperren=schließen, zu Lasten der
Allgemeinheit – sichern will die DB ihre
Trasse aber nicht.
Im Gegenteil, jetzt wird sogar die Polizei angewiesen die Sperrung (öffentl.
Straße) zu kontrollieren, zu verwarnen und dann zu „bestrafen“. So einfach
macht es sich die DB, nach wie vor ein
staatlicher Betrieb.